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Kurzarbeit nicht zu Lasten der Beitragszahler verlängern – HWK gegen Regierungsbeschluss |
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Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der in Folge der Weltfinanzkrise eingeführten erweiterten Kurzarbeitsregelung bis März 2012 beschlossen. Bis März 2012 sollen weiterhin die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld ab dem siebenten Monat von den Arbeitsagenturen und damit von den Beitragszahlern, den Betrieben, erstattet werden.
Dazu der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Jürgen Rogahn. „Die attraktivere Kurzarbeiterregelung wurde eingeführt, um krisenbedingte kurzfristige Auftragseinbrüche bei den Betrieben zu überbrücken. Die Regelung hat gewirkt, die meisten Arbeitsplätze konnten so gesichert werden.
Jetzt füllen sich die Auftragsbücher wieder. Die Begründung für das Kurzarbeitergeld ist entfallen. Deshalb fordern wir, die Kurzarbeiterregelung nicht zu verlängern.“ Die Kurzarbeit gerade in ihrer jetzigen Ausgestaltung sei teuer und belaste die Beitragszahler.
hwkh by he
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