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Informationen zum Datenübermittlungsverfahren ELENA PDF Drucken E-Mail

Im April 2009 trat das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Mit der Einführung von ELENA ist der Arbeitgeber verpflichtet, ab Januar 2010 für seine Beschäftigten zusammen mit der Entgeltabrechnung monatlich eine elektronische Meldung an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung (ZSS) in Würzbug zu senden.

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