Start Wirtschaft RWE reinigt – Sauberkeit höchster Maßstab
RWE reinigt – Sauberkeit höchster Maßstab PDF Drucken E-Mail

Soweit bekannt, sind die Giganten (RWE, eon, etc.) verpflichtet, den in Kraftanlagen erzeugten Strom abzunehmen. Betreiber von BHKW - Anlagen sind für Ihren Strom-Eigenverbrauch von der Stromsteuer befreit - brauchen also für Ihren selbsterzeugten Strom keine Stromsteuer bezahlen. Die "Lieferung" wird mit einem Zähler ermittelt und festgehalten. In Analogie zur o. g. Stationen, fragt man sich, wie ist es möglich, dass da ein nennenswerter Strom fließt? Da man davon ausgehen kann, dass unser Stromnetz mehr als gesättigt ist, wie ist dann eine messbare Stromeinspeisung möglich?

 

Soweit bekannt, messen die etablierten Kraftwerke selbst, nicht den eingeleiteten Strom, sondern nur den Abgeleiteten, also den, der tatsächlich verbraucht wird. Es existiert für die Kleineinleiter kein eigenes Netz, wo nur der Strom gemessen wird, welcher in Leitungen und Trafos verbraucht wird.

Mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform als neue Verbrauchssteuer wurde eine Stromsteuer eingeführt. Sie wird im Stromsteuergesetz (StromStG.) geregelt. Die Stromsteuer beträgt 2,05 ct. je kWh Strom und wird vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf den Strompreis aufgeschlagen.

Industrielle Großverbraucher und Betriebe des Produzierenden Gewerbes können auf Antrag eine Ermäßigung der Stromsteuer um 40 % erhalten und bezahlen dann lediglich 1,23 ct. je kWh Strom. Ein Grossteil der Einnahmen aus der Ökosteuer wird übrigens zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet.

Betreiber von BHKW - Anlagen sind für Ihren Strom-Eigenverbrauch von der Stromsteuer befreit, brauchen also für Ihren selbsterzeugten Strom keine Stromsteuer bezahlen. Investitionen für die Errichtung einer BHKW - Anlage werden von der Bundesregierung durch zinsverbilligte Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW) gefördert.

Anstelle von verlorenen Zuschüssen wird die Förderung für BHKW - Anlagen Jahr für Jahr stückchenweise in Form des KWK - Zuschlags für den vom BHKW erzeugten Strom  ausgezahlt. Der KWK - Zuschlag beträgt für kleine BHKW - Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kW el. 5,11 ct ./ kWh*. Bei einigen BHKW mit 20 kW elektrischer Leistung kann der KWK - Zuschlag bis zu 7.000,- Euro / Jahr* betragen.

Der Kunde benötigt nur eine Anmeldebestätigung zur Einleitung. Da eigene Netze nicht vorhanden, Einleitungsmessung realistisch nicht möglich, fließt Geld wie zugesichert, ab fristgerechter amtlicher Bearbeitungszeit. Das Konto des potentiellen Kleineinleiters wird immer dicker. Ob er Strom einleitet oder selbst verbraucht, ist anscheinlich egal. „Warum Geld verschenken“, sagt die Werbung.

Wie im Gedicht „ Hat der alte Hexenmeister sich doch einmal weg begeben,…“**, kehrte der Meister zurück und reinigte die mit Geld zugeschütteten Einleitungsnetze. Beginnend in Plauen, geführt vom Chef Netz Ost, wurde erfolgreich begonnen das verschütte Geld wieder in die Töpfe zurück zu führen. Millionen € konnten gesichert und in den Krug zurück geführt werden. Die Wege wurden sauber, schrittweise trocken gelegt, Finanzämter und KfW – Anstalt bekamen zurück, Geld mit dem sie nie wieder gerechnet hatten. Dank sei hier dem Meister RWE, denn es war anscheinlich nicht nur ein Lehrling.

sta by he


* Summen in flexibler Anpassung       ** Gedicht Zauberlehrling

 
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